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   RG, 04.04.1924 - IV 72/24   

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https://dejure.org/1924,554
RG, 04.04.1924 - IV 72/24 (https://dejure.org/1924,554)
RG, Entscheidung vom 04.04.1924 - IV 72/24 (https://dejure.org/1924,554)
RG, Entscheidung vom 04. April 1924 - IV 72/24 (https://dejure.org/1924,554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen muß ein von einem Mitangeklagten gestellter Beweisantrag als auch für andere Mitangeklagte geltend angesehen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Es mag dahinstehen, ob dieser Angeklagte trotzdem eine Verfahrensbeschwerde auf die Ablehnung des Antrages stützen kann (BGH vom 16. Mai 1952, 2 StR 2/50, mitgeteilt von Dallinger MDR 1952, 410, und RGSt 58, 141).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Es mag angekommen werden, dass sich der Angeklagte dem Antrag angeschlossen hat (vgl RGSt 58, 141; 67, 183).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen worden, es bedürfe hierzu keiner ausdrücklichen Willenskundgebung eines Angeklagten nach der Richtung, dass er sich den Antrag des Mitangeklagten zu eigen mache; es genüge vielmehr, wenn sein Verhalten in irgendeiner Weise erkennen lasse, dass er mit dem Antrag einverstanden sei, und wenn er nach Lage der Sache erwarten dürfe, dass der Tatrichter den Beweisantrag auch zu seinen Gunsten würdigen werde (vgl RGSt 58, 141; 67, 180).

  • BGH, 21.11.1969 - 2 StR 477/69

    Geltendmachung der Nichtbeachtung eines Beweisantrags als Verfahrensmangel

    Er ist deshalb auch berechtigt, die Nichtbeachtung des Beweisantrags als Verfahrensmangel zu rügen (vgl. RGSt 45, 331; 58, 141; 67, 180; BGH NJW 1952, 273 Nr. 21; BGH Urt. vom 16. Mai 1952 - 2 StR 2/50).

    Daß es sich um einen Eventualantrag handelte, der mit dem Freispruch G. für diesen hinfällig wurde, macht dabei keinen Unterschied (RGSt 58, 141 f).

  • BGH, 14.01.1982 - 1 StR 809/81

    Richterliche Zurückweisung einer Frage des Verteidigers an einen Zeugen als

    Es kann deshalb nach den Umständen des Falles nicht zweifelhaft sein, daß sich der Angeklagte K. und sein Verteidiger dieser Frage zumindest stillschweigend angeschlossen haben, so daß sie durch ihre Ablehnung in der gleichen Weise beschwert sind wie der Angeklagte R. (vgl. RGSt 58, 141; 67, 180, 182; RG JW 1922, 587 Nr. 4; 1931, 1608 Nr. 66; 1932, 2729 Nr. 29; 1932, 3098 Nr. 49; BGH NJW 1952, 273; BGH, Urteile vom 16.5.1952 - 2 StR 2/50; 21.11.1969 - 2 StR 477/69; 8.10.1974 - 1 StR 463/74; 28.1.1975 - 1 StR 569/74).
  • BGH, 16.05.1952 - 2 StR 2/50

    Rechtsmittel

    Sie sind deshalb berechtigt, die Ablehnung der Beweisanträge ebenfalls als Verfahrensfehler zu rügen (RGSt 58, 141).
  • BGH, 18.02.1955 - 2 StR 453/54

    Rechtsmittel

    Sie kann deshalb ihre Revision zum Nachteil des Angeklagten nicht darauf stützen, dass ein zu seiner Entlastung gestellter Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt sei (RGSt 58, 141; BGH NJW 1952, 273).
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